Das Sportwerk+ | Das Sportwerk
Mitgliedschaftsbedingungen & Hausordnung
Stand: Juni 2026
1. Allgemeines
Diese Bedingungen gelten für alle Mitgliedschaftsverträge mit Das Sportwerk+ und Das Sportwerk (nachfolgend „Studio") und regeln die vertraglichen Rahmenbedingungen sowie das Verhalten im Studio. Mit Abschluss der Mitgliedschaft erkennt das Mitglied diese Bedingungen in vollem Umfang an.
Mitglied ist jede natürliche Person, die einen Mitgliedschaftsvertrag mit dem Studio abschließt. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschließen.
2. Leistungen
Das Mitglied erhält Zugang zu den Einrichtungen und Leistungen des jeweiligen Studios im Rahmen des gewählten Tarifs. Je nach Tarif umfasst die Mitgliedschaft insbesondere:
Nutzung sämtlicher Krafttrainings- und Cardiogeräte innerhalb der Öffnungszeiten
Nutzung des Freihantel- und Functional-Training-Bereichs
Zugang zu tarifabhängigen Zusatzleistungen (z. B. Kurse, Sauna, Solarium, eGym-Zirkel, Wassermassage, Körperanalyse, Getränke) gemäß Tarifbeschreibung
Das Studio ist berechtigt, das Leistungsangebot bei sachlichem Grund und Wahrung des Preis-Leistungs-Verhältnisses anzupassen. Wesentliche Änderungen werden dem Mitglied rechtzeitig mitgeteilt.
3. Beiträge & Zahlung
Beitragshöhe
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags ergibt sich aus der bei Vertragsabschluss gültigen Tarifbeschreibung, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Vertragsabschluss wird eine einmalige Startgebühr erhoben, die folgende Leistungen abdeckt:
Erfassung und Verwaltung der Mitgliedsdaten
Bereitstellung und Programmierung des persönlichen Zugangsmediums (Karte oder Armband)
Individuelle Trainingsplanerstellung durch einen ausgebildeten Trainer
Ersteinweisung in die Nutzung der Geräte
Der wöchentliche Mitgliedsbeitrag ist jeweils montags im Voraus fällig. Die Startgebühr wird zum Zeitpunkt des Zahlungsbeginns fällig.
Die Parteien vereinbaren die Wertbeständigkeit (Indexbindung) der Beiträge gemäß dem Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes. Anpassungen werden dem Mitglied mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Zahlungsabwicklung durch Finion
Sämtliche Beiträge werden ausschließlich im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied erteilt bei Vertragsabschluss ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat.
Die gesamte Zahlungsabwicklung – einschließlich Beitragseinzug, Rücklastschriften sowie aller Maßnahmen des Forderungsmanagements und Inkassos – erfolgt ausschließlich durch unseren Zahlungsdienstleister Finion. Das Studio ist an diesem Prozess nicht unmittelbar beteiligt und kann zu einzelnen Buchungsvorgängen, Mahnungen oder Inkassomaßnahmen keine Auskunft erteilen. Alleiniger Ansprechpartner hierfür ist Finion.
Das Mitglied ist verpflichtet, für ausreichende Kontodeckung zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt zu sorgen. Bei vom Mitglied verschuldeten Rücklastschriften werden die entstandenen Kosten in tatsächlicher Höhe weitergegeben. Änderungen der Bankverbindung sind unverzüglich mitzuteilen.
4. Mitgliedschaft & Kündigung
Laufzeit & Kündigung
Die Mitgliedschaft ist monatlich kündbar. Die Kündigung ist schriftlich (per E-Mail oder Brief) einzureichen und muss dem Studio bis spätestens Sonntag der laufenden Woche zugehen, um zum Ende dieser Woche wirksam zu werden. Anderenfalls verlängert sich die Mitgliedschaft um eine weitere Woche.
Das Studio behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft außerordentlich zu kündigen, insbesondere bei:
Verstoß gegen diese Bedingungen oder die Hausordnung
Weitergabe der Mitgliedskarte bzw. des Armbands an Dritte
Beleidigung, Bedrohung oder körperlichen Übergriffen gegenüber Personal oder Mitgliedern
Zahlungsverzug von mehr als zwei Wochenbeiträgen
Verhalten, das den Studiobetrieb nachhaltig stört oder andere Mitglieder gefährdet
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch das Studio werden bereits gezahlte Beiträge für den Zeitraum nach Wirksamwerden der Kündigung nicht erstattet, sofern das Mitglied den Kündigungsgrund zu vertreten hat.
Pausierung
Das Mitglied kann seine Mitgliedschaft aus triftigem Grund pausieren. Eine Pausierung setzt einen schriftlichen Antrag und die Vorlage eines geeigneten Nachweises voraus. Anerkannte Gründe sind:
Krankheit oder Verletzung (ärztliches Attest erforderlich)
Urlaub oder beruflich bedingte Abwesenheit (entsprechender Nachweis erforderlich)
Sonstige triftige persönliche Gründe nach Ermessen des Studios
Es gelten folgende Regelungen:
Mindestdauer einer Pausierung: 4 Wochen
Maximale Pausierungsdauer: 8 Wochen pro Kalenderjahr
Mehrere Pausierungen möglich, solange die Gesamtdauer von 8 Wochen pro Jahr nicht überschritten wird
Während der Pausierung kein Beitragseinzug; die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend
Antrag mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Pausierungsbeginn schriftlich einreichen
Das Studio behält sich vor, eingereichte Nachweise zu prüfen und im begründeten Einzelfall eine Pausierung abzulehnen.
5. Öffnungszeiten & Studiobetrieb
Das Studio ist 365 Tage im Jahr geöffnet. Die aktuellen Öffnungszeiten sind am Studioeingang und auf www.das-sportwerk.com einsehbar.
Unbesetzte Zeiten: Das Studio ist täglich von 06:00–08:00 Uhr und von 21:00–23:00 Uhr nicht durch Personal besetzt. In diesen Zeiten besteht kein Anspruch auf Betreuung. Das Mitglied nutzt die Einrichtungen auf eigene Verantwortung. Notfallausrüstung (Erste-Hilfe-Kasten) ist zugänglich.
6. Hausordnung
Den Anweisungen des Personals ist stets und unverzüglich Folge zu leisten. Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße können zu sofortigem Hausverbot und außerordentlicher Kündigung führen.
Mitgliedskarte / Mitgliedsarmband
Das Training ist ausschließlich mit gültiger, persönlicher Mitgliedskarte bzw. gültigem Mitgliedsarmband gestattet.
Die Weitergabe an Dritte ist untersagt und führt zu sofortigem Trainingsverbot sowie einer Vertragsstrafe von 200,00 EUR – auch für gebuchte Zusatzleistungen und Beihilfe zum unbefugten Zutritt.
Ersatz einer verlorenen Mitgliedskarte: 15,00 EUR einmalig.
Jede unbefugte Nutzung des Studios wird zur Anzeige gebracht.
Trainingsbekleidung
Auf der Trainingsfläche ist ausschließlich geeignete Sportbekleidung erlaubt – keine Unterwäsche oder Badekleidung. Brustwarzen müssen während des gesamten Trainings bedeckt sein.
Ausschließlich Sportschuhe; Straßenschuhe sind nicht erlaubt. Schuhe müssen im Studio gewechselt werden.
An Kraftgeräten ist stets ein Handtuch zwischen Körper und Gerät zu legen.
Trainingsfläche
Die Nutzung der Geräte setzt eine vorherige Einweisung durch das Personal voraus.
Bewegliche Geräte (Hanteln, Scheiben etc.) nach Gebrauch ordentlich zurücklegen.
Gewichte sind geräuschlos abzulegen; unnötiges Fallenlassen ist nicht gestattet.
Kein eigenes Equipment (z. B. Springseile, Stative), keine Liquids und keine Kreide.
Keine Taschen auf der Trainingsfläche – bitte Schließfächer nutzen.
Mobiltelefone auf lautlos stellen; Telefonate auf der Trainingsfläche sind nicht gestattet.
Duschen & Sauna
Im gesamten Nassbereich sind aus hygienischen Gründen Badeschuhe zu tragen.
Rasieren und Haarefärben unter der Dusche sind nicht gestattet.
Sauna und Duschen sind nur textilfrei und mit einem großen Handtuch zum Unterlegen zu nutzen.
Vor der Nutzung des Saunabereichs ist zu duschen.
Umkleideräume nur vollständig abgetrocknet betreten.
Kamerafähige Geräte im Sauna- und Duschbereich sind strengstens verboten.
Trinken & Essen
Alkoholhaltige Getränke, Glasflaschen und mitgebrachte Speisen sind nicht gestattet.
Getränke auf der Trainingsfläche ausschließlich in geschlossenen Behältern.
Umkleide
Umkleideräume und -schränke sauber hinterlassen und pfleglich behandeln.
Nach dem Training den Spind vollständig leeren und unverschlossen hinterlassen. Über Nacht abgeschlossene Spinde werden geöffnet; der Inhalt wird nicht aufbewahrt.
Wertsachen
Das Studio übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertsachen – insbesondere für in Umkleideschränken oder auf der Trainingsfläche verwahrte Gegenstände. Wir empfehlen, keine unnötigen Wertsachen ins Studio mitzunehmen.
Allgemeines Verhalten
Rücksichtnahme gegenüber anderen Mitgliedern ist jederzeit geboten. Belästigungen, Beleidigungen oder aggressives Verhalten führen zu sofortigem Hausverbot.
Geräte nach der Nutzung reinigen – Schweiß und Schmutz unmittelbar entfernen.
Im gesamten Studio gilt striktes Rauchverbot (inkl. E-Zigaretten und Vaping).
7. Haftung
Das Studio haftet für Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Studio nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Das Studio übernimmt keine Haftung für Schäden an mitgebrachten Sachen oder Wertsachen, für Schäden durch unsachgemäße Gerätenutzung sowie für Schäden während der unbesetzten Zeiten, sofern die Verkehrssicherungspflichten erfüllt wurden.
Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Das Mitglied ist verpflichtet, seinen Gesundheitszustand vor Aufnahme des Trainings eigenverantwortlich zu prüfen und bei gesundheitlichen Bedenken ärztlichen Rat einzuholen.
8. Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der DSGVO und des BDSG. Die vollständige Datenschutzerklärung ist unter www.das-sportwerk.com abrufbar und Bestandteil dieser Bedingungen.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher gilt vorrangig das Recht des Landes ihres gewöhnlichen Aufenthalts, sofern dieses günstiger ist.
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unverändert. Die unwirksame Klausel wird durch die gesetzlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Das Studio behält sich vor, diese Bedingungen bei Bedarf zu aktualisieren. Die jeweils aktuelle Version ist auf www.das-sportwerk.com abrufbar. Mitglieder werden über wesentliche Änderungen schriftlich informiert.